Die Würde der Flüchtlinge
Das deutsche Grundgesetz – mein Grundgesetz beginnt mit dem
Satz in Artikel 1 „ Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Was für ein
großer, was für ein großartiger Satz- das wichtigste Grundrecht in Deutschland.
Würde ist der zentrale Begriff, etwas Heiliges, unantastbares- eines der
unverzichtbares Menschenrechte.
Als politischer Flüchtling auf der Flucht von Asmara, der
Hauptstadt von Eritrea über den Sudan nach Libyen habe ich erlebt, wie wenig manchmal
die Würde des Menschen zählt.
Hat ein Flüchtling, ein Kind, eine Frau ein Behinderter eine
eigene, eine besondere Würde? Nein, sie sind alle Menschen mit demselben
Anspruch auf Würde.
Die Praxis auf der Flucht ist eine andere. In Ostafrika
werden Flüchtlinge als Sklaven gehandelt, entführt oder vergewaltigt. Mancher
Flüchtling muss sterben, weil ihm seine Organe zum Verkauf gestohlen werden.
Vergessen wir nicht: auch ein Flüchtling hat eine Familie, braucht Liebe, hat
eine Heimat, seinen Glauben, seine Seele, Er ist ein Mensch- auch er ein
Geschöpf Gottes. Aber wo bleibt seine Würde?
Wenn Flüchtlinge - keine Kriminellen – mitten in Europa sich
nackt ausziehen müssen- aus
Sicherheitsgründen- und tabulos untersucht werden, so mag das legal sein. Aber
wo bleibt die Scham, wo bleibt die Würde des betroffenen Menschen?
Für die Zukunft unserer Welt bin ich nicht sehr
optimistisch. Es sind immer mehr Menschen auf der Flucht, auf der Flucht vor
Diktatoren, Hunger und Armut. Sie alle haben Anspruch auf die Unantastbarkeit
ihrer Würde. Warum? Weil alle Menschen vor Gott und der Welt gleich sind.
Christus hat gesagt: „ was Du den geringsten unter Deinen Brüdern getan hast,
das hast Du mir getan!“ aber wer beschützt sie, die Flüchtlinge mit ihrem Recht
auf Menschenwürde.
Deutschlandstiftung Integration
Ich hoffe, dass was den eritrieschen Jugendlichen zurzeit passiert bald sein Ende hat.
AntwortenLöschen