Mittwoch, 16. Mai 2012


                              Die Würde der Flüchtlinge

Das deutsche Grundgesetz – mein Grundgesetz beginnt mit dem Satz in Artikel 1 „ Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Was für ein großer, was für ein großartiger Satz- das wichtigste Grundrecht in Deutschland. Würde ist der zentrale Begriff, etwas Heiliges, unantastbares- eines der unverzichtbares Menschenrechte.

Als politischer Flüchtling auf der Flucht von Asmara, der Hauptstadt von Eritrea über den Sudan nach Libyen habe ich erlebt, wie wenig manchmal die Würde des Menschen zählt.

Hat ein Flüchtling, ein Kind, eine Frau ein Behinderter eine eigene, eine besondere Würde? Nein, sie sind alle Menschen mit demselben Anspruch auf Würde.

Die Praxis auf der Flucht ist eine andere. In Ostafrika werden Flüchtlinge als Sklaven gehandelt, entführt oder vergewaltigt. Mancher Flüchtling muss sterben, weil ihm seine Organe zum Verkauf gestohlen werden. Vergessen wir nicht: auch ein Flüchtling hat eine Familie, braucht Liebe, hat eine Heimat, seinen Glauben, seine Seele, Er ist ein Mensch- auch er ein Geschöpf Gottes. Aber wo bleibt seine Würde?

Wenn Flüchtlinge - keine Kriminellen – mitten in Europa sich nackt ausziehen  müssen- aus Sicherheitsgründen- und tabulos untersucht werden, so mag das legal sein. Aber wo bleibt die Scham, wo bleibt die Würde des betroffenen Menschen?

Für die Zukunft unserer Welt bin ich nicht sehr optimistisch. Es sind immer mehr Menschen auf der Flucht, auf der Flucht vor Diktatoren, Hunger und Armut. Sie alle haben Anspruch auf die Unantastbarkeit ihrer Würde. Warum? Weil alle Menschen vor Gott und der Welt gleich sind. Christus hat gesagt: „ was Du den geringsten unter Deinen Brüdern getan hast, das hast Du mir getan!“ aber wer beschützt sie, die Flüchtlinge mit ihrem Recht auf Menschenwürde.


Zekarias Kebraeb

Deutschlandstiftung Integration

1 Kommentar:

  1. Ich hoffe, dass was den eritrieschen Jugendlichen zurzeit passiert bald sein Ende hat.

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